Bundeskartellamt untersucht Nachfragemacht des Handels
"Am 14.2.11 hat das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels eingeleitet. Zu einem solchen Schritt sieht es sich ermächtigt, wenn starre Preise oder andere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb in dem betreffenden Wirtschaftszweig möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist.
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Am 14.2.11 hat das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels eingeleitet. Zu einem solchen Schritt sieht es sich ermächtigt, wenn starre Preise oder andere Umstände vermuten lassen, dass der Wettbewerb in dem betreffenden Wirtschaftszweig möglicherweise eingeschränkt oder verfälscht ist.
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Im konkreten Fall soll insbesondere ermittelt werden, ob und in welchem Ausmaß die führenden Handelsunternehmen Einkaufsvorteile gegenüber ihren Wettbewerbern genießen. Zudem sollen die Auswirkungen derartiger Vorteile auf die Absatzmärkte untersucht werden. Hintergrund hierfür ist der fortschreitende Konsolidierungsprozess im Lebensmitteleinzelhandel. Die vier größten Handelsunternehmen halten nach Auffassung des Bundeskartellamts mittlerweile einen gemeinsamen Marktanteil von ca. 85%. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, bringt es auf den Punkt: „Wir wollen mit dieser Untersuchung mehr Licht in die Machtverhältnisse im Handel und im Verhältnis zwischen Handel und Hersteller bringen.“
Die Einleitung der Sektoruntersuchung ist nach Ansicht von Marc Besen, kartellrechtlicher Experte und Partner bei Clifford Chance, eine logische Konsequenz der aktuellen Erkenntnisse und diesbezüglichen Aussagen des Bundeskartellamts im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels. In einer Vielzahl von meist fusionskontrollrechtlichen Verfahren habe das Amt Indizien für eine erhebliche Nachfragemacht der großen Konzerne des Lebensmitteleinzelhandels hervorgehoben. Im Rahmen des Verfahrens Trinkgut/EDEKA will es sogar Anhaltspunkte für ein sog. Oligopol, also eine gemeinsame Marktbeherrschung, verschiedener Händler entdeckt haben.
Es ist zu erwarten, dass das Bundeskartellamt eine umfangreiche Marktbefragung durchführen wird. Hierzu verschickt es regelmäßig Fragebögen an die im jeweiligen Wirtschaftszweig tätigen Unternehmen, so dass sich auch Hersteller mit den relevanten Fragen auseinander zu setzen haben. Wichtig ist aber, so Besen, dass sich das Verfahren nicht gegen bestimmte Unternehmen richtet. Anders als z. B. bei den Durchsuchungen des Kartellamts zu Beginn des vergangenen Jahres im Lebensmitteleinzelhandelsbereich, soll die komplette Branche untersucht werden. Besen erwartet jedoch, dass das Amt mit Hilfe der Sektoruntersuchung Argumente für künftige Einzelfallentscheidungen sammeln möchte. Insoweit könnten schon im Rahmen dieser Untersuchung wichtige Weichen gestellt werden.
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