Allgemein

Bundesrat berät abschließend über Ratingverordnung

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Der Bundesrat hat am 4.6.10 abschließend das Ausführungsgesetz zur europäischen Ratingverordnung beraten.

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Das Gesetz schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die nationale Umsetzung der EU-Ratingverordnung (1060/2009/EG), die seit September 2009 in Kraft ist. Das Ausführungsgesetz zu dieser Verordnung, mit der die Mitgliedstaaten die Ratingagenturen als wichtige Finanzmarktakteure besser überwachen wollen, war vom Bundeskabinett im Januar auf den Weg gebracht worden. Der Bundestag hatte ihm am 6.5.10 zugestimmt.

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