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Bundesrat bestätigt Zuständigkeitsregelungen für Insolvenzgerichte

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Der Bundesrat hat sich am 15.4.11 mehrheitlich für die Beibehaltung der Zuständigkeitsregelungen bei den Insolvenzgerichten ausgesprochen.

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Damit ist eine mögliche Zusammenlegung von Gerichtsstandorten vorerst vom Tisch. Kritiker hatten an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bemängelt, dass gerade bei großen Bezirken der Kontakt zwischen Gericht und Schuldnern erschwert werde.

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