In seiner Stellungnahme vom 5.11.10 begrüßt er zwar die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, den Schutz von Privatanlegern vor Falschberatung zu stärken. Dazu seien aber weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig, insbesondere im Bereich des sog. Grauen Kapitalmarkts.