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Bundesrat sieht Nachbesserungsbedarf bei Entwurf für Anlegerschutzgesetz

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Der Bundesrat sieht bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts umfangreichen Nachbesserungsbedarf.

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In seiner Stellungnahme vom 5.11.10 begrüßt er zwar die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, den Schutz von Privatanlegern vor Falschberatung zu stärken. Dazu seien aber weitere gesetzgeberische Maßnahmen notwendig, insbesondere im Bereich des sog. Grauen Kapitalmarkts.

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