Seit den 1990er Jahren würden systematisch minderwertige Immobilien als Vermögensanlage oder Altersvorsorge verkauft, heißt es in der Begründung der Länderkammer. Das sei nur möglich, da Lücken im Beurkundungsgesetz ausgenutzt würden und das notarielle Beurkundungsverfahren seine verbraucherschützende Wirkung nicht entfalten könne. Außerdem sollen durch das Gesetz die in der Bundesnotarordnung enthaltenen Amtsenthebungsgründe erweitert werden, um Fehlverhalten besser sanktionieren zu können.