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Bundesrechnungshof darf Hamburger Behörden bei Verwendung von Finanzhilfen kontrollieren

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Der Bundesrechnungshof (BRH) darf die Verwendung der Finanzhilfen aus dem Konjunkturpaket II bei Hamburger Behörden vorläufig kontrollieren.

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Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Freien und Hansestadt Hamburg gegen einen sofort vollziehbaren Duldungsbescheid, den der BRH zur Ermöglichung der Kontrolle erlassen hatte, trotz eines beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Klageverfahrens gegen das Kontrollrecht des BRH abgelehnt. Denn das Interesse des Bundes an einer effektiven Kontrolle der Mittelverwendung überwiege das Interesse Hamburgs, vorerst nicht kontrolliert zu werden (Beschluss vom 5.7.10, Az.: 7 VR 5.10).

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