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Bundesregierung plant Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

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Die Bundesregierung will so genannte Kleinstkapitalgesellschaften künftig stärker entlasten. Dazu wurde am 31. Juli ein entsprechender Referentenentwurf für eine leichtere Rechnungslegung zur Stellungnahme an Länder und Verbände geschickt. Die Neuregelung würde rund 500 000 Unternehmen zugute kommen.

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Sie könnten künftig z. B. auf die Erstellung eines Anhangs zu ihrer Bilanz verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (z. B. zu Vorschüssen an Mitglieder der Geschäftsführung oder von Aufsichtsgremien) unter der Bilanz ausweisen. Darüber hinaus sind vereinfachte Gliederungsvorgaben im Jahresabschluss vorgesehen.

Als Kleinstkapitalgesellschaften gelten dabei alle Unternehmen, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei folgenden Merkmale aufweisen: Die Umsatzerlöse dürfen 700 000 Euro nicht überschreiten, die Bilanzsumme darf höchstens 350 000 Euro betragen und die durchschnittliche Mitarbeiterzahl nicht über zehn Beschäftigten liegen. Die Neuregelung soll für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30.12.12 liegt.

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