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Bundesregierung will Aktiengesetz weiterentwickeln

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Die Bundesregierung plant Änderungen am Aktiengesetz. Laut entsprechendem Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/8989) bestehe Bedarf an einer „punktuellen Weiterentwicklung“ des Regelwerks.

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So soll bei Wandelanleihen ein Umtauschrecht zugunsten der Gesellschaft vereinbart und zu diesem Zweck bedingtes Kapital geschaffen werden. Zudem sollen Unternehmen künftig Kernkapital auch durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien bilden können. Ein Wahlrecht zwischen Inhaber- und Namensaktien soll auch bei nicht an der Börse gelisteten Gesellschaften bestehen bleiben. Allerdings wird die Ausgabe von Inhaberaktien an den Ausschluss des Einzelverbriefungsanspruchs geknüpft und die Hinterlegung der Sammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank oder einem vergleichbaren ausländischen Verwahrer verpflichtend gemacht.

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