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Bundesregierung will grenzüberschreitende Portfolioverwaltung ermöglichen

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Die Bundesregierung will das Investmentgeschäft effizienter machen.

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Dazu hat sie den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ eingebracht. Mit dem auch als „OGAW-IV-Umsetzungsgesetz“ bezeichneten Entwurf soll eine grenzüberschreitende kollektive Portfolioverwaltung ermöglicht werden. Dies soll durch die Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften geschehen. Auch grenzüberschreitende Fondsverschmelzungen sollen leichter möglich werden. Weiterhin verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel einer besseren Anlegerinformation durch Einführung eines Dokuments, das die wesentlichen Anlegerinformationen enthält.

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