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Bundesregierung will Konzerndatenschutz reformieren

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Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrats, dass Fragen des Konzerndatenschutzes im Rahmen der Reform der EG-Datenschutzrichtlinie zu beraten sind.

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Dabei bedürfe „insbesondere die Frage, welche Arten von Unternehmenszusammenschlüssen erfasst werden sollen, weiterer vertiefter Untersuchungen“, so die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu einer Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung u. a. aufgefordert, die Fragen des Konzerndatenschutzes bei den auf EU-Ebene anstehenden Verhandlungen zu einer Reform der EG-Datenschutzrichtlinie einzubringen.

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