Der Entwurf beinhaltet dabei zwei aufeinander aufbauende Ansätze: Zum einen schafft er die bislang noch nicht oder nur unzulänglich vorhandenen Rechtsgrundlagen, die für eine koordinierte Insolvenzabwicklung im Konzernkontext benötigt werden. Hierzu gehören Verweisungs- und Gerichtsstandregelungen, die es ermöglichen, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Zum anderen wird ein Koordinationsverfahren geschaffen, dass die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern soll. Dazu soll eine Person als Koordinationsverwalter bestimmt werden, der dann Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung ausarbeitet.