Bundesregierung will Konzerne bei Insolvenzen besser schützen
"Die Bundesregierung hat am 28.8.2013 einen Gesetzentwurf zum Konzerninsolvenzrecht beschlossen. Ziel ist laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine bessere Abstimmung der Insolvenzverfahren, die im Fall einer wirtschaftlichen Notlage von Unternehmen eröffnet werden, die demselben Konzern angehören. Bislang droht die wirtschaftliche Einheit eines Konzerns mit der Eröffnung von jeweils separaten Insolvenzverfahren über die Tochterunternehmen auseinandergerissen zu werden.
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Die Bundesregierung hat am 28.8.2013 einen Gesetzentwurf zum Konzerninsolvenzrecht beschlossen. Ziel ist laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine bessere Abstimmung der Insolvenzverfahren, die im Fall einer wirtschaftlichen Notlage von Unternehmen eröffnet werden, die demselben Konzern angehören. Bislang droht die wirtschaftliche Einheit eines Konzerns mit der Eröffnung von jeweils separaten Insolvenzverfahren über die Tochterunternehmen auseinandergerissen zu werden.
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Der Entwurf beinhaltet dabei zwei aufeinander aufbauende Ansätze: Zum einen schafft er die bislang noch nicht oder nur unzulänglich vorhandenen Rechtsgrundlagen, die für eine koordinierte Insolvenzabwicklung im Konzernkontext benötigt werden. Hierzu gehören Verweisungs- und Gerichtsstandregelungen, die es ermöglichen, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Zum anderen wird ein Koordinationsverfahren geschaffen, dass die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern soll. Dazu soll eine Person als Koordinationsverwalter bestimmt werden, der dann Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung ausarbeitet.
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