Bundesregierung will Umwandlung von Unternehmen vereinfachen
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Der Gesetzentwurf sieht nach Angaben des Bundesjustizministeriums insbesondere eine weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung vor, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll. Dies umfasse die Bereitstellung von Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre auf elektronischem Wege und die Möglichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten.
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