Allgemein

Bundestag beschließt Entschädigung für überlange Gerichtsverfahren

"

Der Bundestag hat am 29.9.11 ein Gesetz beschlossen, das Entschädigungen für überlange Gerichtsverfahren vorsieht.

"

Geplant ist ein zweistufiges Verfahren: Beschleunigt ein Gericht nach einer Verzögerungsrüge die Prozessführung nicht, können Betroffene eine angemessene Entschädigung für immaterielle wie materielle Nachteile verlangen.

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse