Bundestag beschließt Lockerung der Vergaberegeln für Gelder aus zweitem Konjunkturpaket
"Die Gelder aus dem zweiten Konjunkturpaket werden künftig großzügiger an Länder und Kommunen verteilt.
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Die Gelder aus dem zweiten Konjunkturpaket werden künftig großzügiger an Länder und Kommunen verteilt.
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Gegen den Widerstand der Opposition hat der Bundestag eine Lockerung der Vergaberegeln beschlossen und das Kriterium der „summenbezogenen Zusätzlichkeit“ gestrichen. Damit muss künftig nicht mehr nachgewiesen werden, dass in der Summe alle Gebietskörperschaften in der Krise mehr investieren als zuvor.
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