Bundestag verabschiedet schärfere Regeln gegen Geldwäsche
"Der Bundestag hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Geldwäscheprävention gebilligt.
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Der Bundestag hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zur Geldwäscheprävention gebilligt.
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Betroffen von dem Gesetz, das u. a. die Sorgfalts- und Meldepflichten erweitert, sind neben dem Finanzsektor auch Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte. Zudem sind schärfere Sanktionen bei Gesetzesverstößen vorgesehen, die Pflicht zur Verdachtsmeldung soll ausgeweitet werden.
Nachgebessert hat die Bundesregierung bei den Anforderungen an die so genannten Geldwäschebeauftragten in den Unternehmen. Der neue Gesetzesentwurf sieht hierfür nur noch eine Pflicht für Finanzunternehmen und Spielbanken mit mehr als neun Mitarbeitern vor. Nach drei Jahren will die Regierung das Gesetz auf seine Wirksamkeit überprüfen lassen und dann gegebenenfalls nachbessern.
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