Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingeschränkt werden. Damit soll erreicht werden, dass Steuerhinterzieher sich nicht nur wegen Einkünften anzeigen, die ihnen ohnehin nachgewiesen werden dürften (Teilselbstanzeige). Statt dessen sollen sie alle bisher nicht deklarierten Einkünfte nennen. Außerdem geht es um einen Vorschlag des Bundesrates, einen Zuschlag auf den Hinterziehungsbetrag in Höhe von 5% einzuführen.