Bundestag will Beratung zu Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes am 16.3.11 fortsetzen
"Der Finanzausschuss des Bundestages hat seine Beratungen zum Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes in der vergangenen Woche noch nicht abgeschlossen, sondern will den Entwurf in seiner Sitzung am 16.3.11 weiter beraten.
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Der Finanzausschuss des Bundestages hat seine Beratungen zum Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes in der vergangenen Woche noch nicht abgeschlossen, sondern will den Entwurf in seiner Sitzung am 16.3.11 weiter beraten.
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Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingeschränkt werden. Damit soll erreicht werden, dass Steuerhinterzieher sich nicht nur wegen Einkünften anzeigen, die ihnen ohnehin nachgewiesen werden dürften (Teilselbstanzeige). Statt dessen sollen sie alle bisher nicht deklarierten Einkünfte nennen. Außerdem geht es um einen Vorschlag des Bundesrates, einen Zuschlag auf den Hinterziehungsbetrag in Höhe von 5% einzuführen.
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