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Bundestag zweifelt an Konformität des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung

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Der Bundestag zweifelt an der Konformität des von der EU-Kommission geforderten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtscharta.

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Ein am 26.4.11 veröffentlichtes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sich „zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben lasse, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtscharta sicherstellt“. Streitpunkt ist eine 2006 von der EU erlassene Richtlinie zur Terrorabwehr und Strafverfolgung, deren Umsetzung in nationales Recht in der amtierenden Regierungskoalition aus CDU und FDP noch diskutiert wird, zumal das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung im März 2010 für verfassungswidrig erklärt hatte. Auf Grund des vorliegenden Gutachtens fordern Vertreter des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung nun, die Bundesregierung solle sich für ein EU-weites Verbot einsetzen. Laut Kommissionskreisen plant die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström nun bis Ende des Jahres eine Überarbeitung der Vorgaben.

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