Bundesverwaltungsgericht konkretisiert Rechtsprechung zu Fahrverboten
In seiner mit Spannung erwarteten schriftlichen Begründung des Urteils vom 27.2.18 hat das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG) in weitgehend gleich lautenden Begründungen zu den Fahrverboten in Stuttgart (Az.: 7 C 30.17) und in Düsseldorf (Az. 7 C 26.16) detaillierte Vorgaben bezüglich der Ausgestaltung von Fahrverboten gemacht.
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