Hintergrund des Verfahrens sind die von Alexander Falk und einigen Mittätern initiierten Umsatzmanipulationen bei der ISION Internet AG im Vorfeld des Verkaufs an Energis im Jahr 2000. Energis fiel auf die geschönten Zahlen herein und hatte daraufhin 75% der ISION-Aktien gegen eine Barzahlung von 208 Mio. Euro sowie eine erhebliche Aktienkomponente gekauft. Nachdem das Landgericht Hamburg Falk bereits wegen versuchten Betrugs zu Lasten von Energis zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt hatte, steht mit der jüngsten Entscheidung nun auch fest, dass Energis durch den Kauf von ISION Internet tatsächlich geschädigt worden ist und Schadensersatz in Höhe des gezahlten Kaufpreises verlangen kann.