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Corporate Governance Kodex – Änderungsvorschläge zur Diskussion

Am 5.2.13 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die von ihr beabsichtigten Kodexänderungen veröffentlicht. Wie erstmals im vergangenen Jahr wurde die interessierte Öffentlichkeit erneut aufgerufen, zu den Vorschlägen der Kommission Stellung zu nehmen. Kommentare, die bis zum 15.3.13 eingegangen sind, werden in der abschließenden Beratung, die der Verabschiedung der neuen Kodexregelungen im Mai vorangeht, berücksichtigt.

19. März 2013

Ein Ziel der diesjährigen Überarbeitung des Regelwerks zur guten Unternehmensführung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften ist die Verbesserung seiner Lesbarkeit. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf Anpassungen im Kapitel über die Vorstandsvergütung. „Nach Aussage der Kommission ist die zunehmende öffentliche Debatte zu diesem Thema der Grund für die vorgeschlagenen Empfehlungen und Anregungen“, berichtet Madeleine Zipperle, Rechtsanwältin für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln. Bereits Mitte 2012 war eine Arbeitsgruppe mit der Herausarbeitung der jetzigen Vorschläge beauftragt worden. Diese hatte sich insbesondere die Erreichung mehr interner wie externer Transparenz und die Verbesserung der Vergleichbarkeit der Angaben zu Höhe und Zusammensetzung der Vorstandsbezüge auf die Fahne geschrieben.

„Ein Eingriff in unternehmensspezifisch festzulegende Methoden und Systeme der Vorstandsvergütung ist durch die Änderungen nicht beabsichtigt“, so Zipperle weiter. „Das Konsultationsverfahren wird zeigen, ob die Vorschläge diesem Anspruch gerecht werden oder ob die Anwender sie als zu weitgehend empfinden.“ Neben der Anregung, wichtige Zahlen zum Vorstandsgehalt einheitlich tabellarisch aufzubereiten wird u. a. empfohlen, die individuelle Vergütung in ihrem Gesamtbetrag und ihren einzelnen Teilen nach oben hin zu begrenzen. Zudem soll das Verhältnis zwischen dem Salär des Vorstands und dem des oberen Führungskreises und der Gesamtbelegschaft berücksichtigt und das Altersversorgungsniveau des Vorstandes vorab definiert werden. Auch wenn der finale Wortlaut der Neuregelungen erst im Mai entschieden wird, ist Zipperle bereits heute gespannt, wie die betroffenen Unternehmen mit den geänderten Anforderungen auf dem sensiblen Gebiet der Managerentlohnung umgehen werden. Entscheiden sie sich für „comply“ oder „explain“?

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