Allgemein

Corporate Governance-Kommission hofft auf mehr Einfluss

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Am heutigen Mittwoch wird der Rechtssausschuss des Bundestages die Novelle des Aktienrechts beschließen. Nach der in der vergangenen Woche erreichten Einigung zwischen den Parteien, soll der Bundestag dann morgen den Änderungsantrag verabschieden. Der neue § 120 Aktiengesetz sieht vor, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft jährlich das vom Aufsichtsrat vorgelegte Vergütungssystem für den Vorstand, aufgeschlüsselt nach Vorsitzendem, Stellvertreter und einfachem Vorstandsmitglied, verbindlich billigen muss. Mit der Neuregelung sollen angeblich europäische Initiativen vorweggenommen werden.

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