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Corporate Governance wird durch lokale Rechtsrahmen geprägt

Deutsche Führungskräfte befürworten mit überwältigender Mehrheit, dass sich ausländische Inves-toren den lokalen Regeln zur Unternehmensführung im Sinne der Corporate Governance anpassen und auf dieser Grundlage Investitionsentscheidungen treffen sollen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen, von der internationalen Anwaltssozietät Allen & Overy veröffentlichten Umfrage.

Die Quote war mit 77% die höchste unter den mehr als 1 000 befragten Führungskräften aus 19 Ländern. Nur 17% waren der Meinung, dass lokale Unternehmen Änderungen in der Führungs- und Aufsichtsstruktur, bei der Zusammensetzung des Vorstandes und bei Haftung nach internationalen Vorstellungen mittragen sollten. Mit 6% waren auch diejenigen deutschen Führungskräfte in der Minderheit, die ausländische Investitionsentscheidungen ausschließlich nach Profitabilitätsgesichtspunkten und unabhängig von Vorstands- und Aufsichtsstrukturen
befürworten – die niedrigste Quote weltweit.

In gleichem Maße beurteilt die Mehrheit der deutschen Führungskräfte ausländische Regelungen zur Korruptionsbekämpfung mit grenzüberschreitenden Auswirkungen tendenziell negativer als ausländische Kollegen. Die Tatsache, dass Regeln wie die des US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act auch Märkte jenseits der USA betreffen, beurteilen 75% der deutschen Befragten als Wettbewerbsnachteil in zumindest einem ihrer Absatzmärkte. Global lag diese Einschätzung nur bei 55% der Befragten vor. Wenig überraschend ist daher auch die Unterstützung von 55% der deutschen Unternehmen für eine weitere weltweite Vereinheitlichung der Regelwerke.

In einer Stellungnahme zur vorliegenden Studie sagt Hans-Christoph Ihrig, Partner im Bereich Gesellschaftsrecht bei Allen & Overy Deutschland: „Die Umfrage belegt die einhellige Sicht deutscher Unternehmen, dass Corporate Governance ganz wesentlich durch den Rechtsrahmen und die Kultur in den einzelnen Ländern geprägt wird. Eine Vereinheitlichung ist insofern wünschenswert, als dass etwaige Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen beseitigt werden. Es bleibt aber abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Harmonisierung der Regelwerke zum Beispiel die neuen Vorschläge der Kommission im Rahmen des Grünbuchs zur Unternehmensführung positiv auf die Corporate Governance auswirken werden oder ob sich lediglich die bürokratische Belastung in einem ohnehin bereits stark reglementierten Bereich erhöht.“

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