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Daimler siegt mit Gleiss Lutz in jahrelangem Rechtsstreit

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Die internationale Anwaltssozietät Gleiss Lutz hat mit einem Team bestehend aus Bodo Riegger, Dirk Wasmann und Thorsten Gayk (alle Gesellschaftsrecht, Stuttgart) für den Daimler-Konzern erfolgreich einen jahrelangen Rechtsstreit um die Verschmelzung von Daimler-Benz mit der zwischenzeitlich in Daimler umbenannten DaimlerChrysler AG beendet.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 14.10.10 entschieden, dass das Umtauschverhältnis für die Aktien der beiden Konzerne, das bei der Verschmelzung im Jahr 1998 vereinbart worden war, angemessen war. Forderungen nach Zuzahlungen von ehemaligen Daimler-Benz-Aktionären wurden damit zurückgewiesen.
Entsprechend dem Verschmelzungsvertrag der beteiligten Unternehmen waren die Anteilscheine der Aktionäre des ehemaligen Daimler-Benz-Konzerns 1998 im Verhältnis 1 zu 1,005 gegen DaimlerChrysler-Aktien umgetauscht worden. Da einige ehemalige Daimler-Benz-Aktionäre dieses Umtauschverhältnis als zu niedrig empfanden, leiteten sie beim Landgericht Stuttgart ein Spruchverfahren ein. Dieses gab den Aktionären mit Beschluss vom 4.8.06 in erster Instanz recht und setzte für die ca. 10,4 Mio. betroffenen Anteilscheine eine bare Zuzahlung von 22,15 Euro je Papier fest.
Mit der aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht Stuttgart nun den Beschluss des Landgerichts Stuttgarts aufgehoben und einer Beschwerde des DAX-Unternehmens stattgegeben. Die Unternehmensbewertung aus dem Jahr 1998 ist demnach nicht zu beanstanden, alle Forderungen nach Zuzahlungen wurden zurückgewiesen.

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