Datenschutz gilt auch für den Betrieb
Wenn der Gesetzgeber für Unternehmen neue Offenlegungspflichten beschließt, findet dies in der Öffentlichkeit oft reflexartig Beifall. Nach der breiten Debatte über die Steuermoral von Großkonzernen und Enthüllungen über Briefkastenfirmen in Steueroasen sind zusätzliche Transparenzpflichten eingeführt worden und mit immer weiteren Publizitätsvorschriften ist die EU dabei, das „gläserne Unternehmen“ zu schaffen. Doch mit der Pflicht zur maximalen Offenlegung von Daten schießt die EU weit über das Ziel hinaus, meint Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen.
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