Zum einen seien es die Gerichte, die den Streitwert festsetzen, zum anderen entspricht die beschriebene Vorgehensweise nicht der anwaltlichen Praxis. Außerdem würde sich der Klägervertreter durch eine bewusst oder versehentlich zu niedrig angesetzte Streitwertbemessung selbst schädigen. Zudem würde ein siegreicher Anwalt damit seinen Mandanten benachteiligen, weil dieser bei geringem Streitwert einen entsprechend geringeren Teil seiner Anwaltskosten vom unterlegenen Prozessgegner erstattet bekomme.