Der Langenscheidt Verlag siegt im Streit um die Farbmarke Gelb
"Der Langenscheidt Verlag siegt im Streit um die Farbmarke Gelb: Der Hersteller der Sprachlernsoftware Rosetta Stone darf seine Produkte nicht mehr in einer gelben Verpackung vertreiben, weil der Farbton dem gelben Äußeren der Wörterbücher des Langenscheidt-Verlags zum Verwechseln ähnlich sieht. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
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Der Langenscheidt Verlag siegt im Streit um die Farbmarke Gelb: Der Hersteller der Sprachlernsoftware Rosetta Stone darf seine Produkte nicht mehr in einer gelben Verpackung vertreiben, weil der Farbton dem gelben Äußeren der Wörterbücher des Langenscheidt-Verlags zum Verwechseln ähnlich sieht. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
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Der BGH verwies zur Begründung darauf, dass der Langenscheidt-Verlag seine gedruckten Wörterbücher seit 1956 gelb gestaltet und seit 1986 auch andere Sprachlernprodukte mit einer gelben Ausstattung und einem blauen „L“ versehe. Die Verbraucher verstünden die Farbe „Gelb“ deshalb als eigenständiges Produktkennzeichen des Verlags. Partner Georg Jahn (Markenrecht, München) von Noerr vertrat Langenscheidt.
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