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Deutsch-Banker bekommt vor Bundesverfassungsgericht Recht

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Dass eine Beschwerde gegen einen Haftbefehl auch nach einer Freilassung möglich ist, beweist eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfasssungsgerichts. Konkret ging es um einen Mitarbeiter der Deutschen Bank, der im Zuge der Durchsuchungen im Dezember 2012 wegen des Vorwurfs der versuchten Strafvereitelung neun Tage im Gefängnis verbracht hatte.

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