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Deutsche Flugsicherung setzt bei Streikabwehr auf Allen & Overy

Die internationale Anwaltssozietät Allen & Overy hat mit einem Team um den Frankfurter Partner Thomas Ubber (Arbeitsrecht) die Deutsche Flugsicherung (DFS) bei der erfolgreichen Abwehr des ursprünglich für Donnerstag geplanten Streiks der deutschen Fluglotsen beraten und vor Gericht vertreten.

Im Tarifstreit um die Fluglotsen beantragte die DFS am Mittwoch beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen den von der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) beschlossenen Streik. Das Arbeitsgericht folgte der Argumentation der DFS und verbot den bundesweit geplanten Ausstand. Unmittelbar nach ihrer Niederlage vor dem Arbeitsgericht zog die GdF die Konsequenzen und sagte den angekündigten Streik ab. Parallel strengte die Gewerkschaft noch am selben Abend ein Berufungsverfahren vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht an. Dem war allerdings der Boden für eine Entscheidung entzogen, da die Gewerkschaft ihren Streikaufruf bereits zurückgenommen hatte.

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