Der zweite geplante Schritt ist die Verschmelzung der Arla Foods 2018 SCE auf die Muttergesellschaft, die in Kürze vollzogen werden soll. Mit Muh Arla eG und Hansa Arla Milch eG sind dabei erstmals auch deutsche Genossenschaften an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung nach der seit 2006 geltenden SCE-Verordnung beteiligt. Für die Beratung zu den sich daraus ergebenen deutschen Rechtsfragen mandatierte Arla Foods amba ein Team der Kanzlei Noerr um Partner Jens Liese sowie die Associated Partner Sebastian Schürer (beide Gesellschaftsrecht) und Christian Becker-Pennrich (Steuerrecht, alle Düsseldorf).

Weitere an der Verschmelzung beteiligte Genossenschaften sind die britische The UK Arla Farmers Cooperative sowie die belgischen Mitglieder Büllinger-Sankt Vither Molkereigenossenschaft und Euregio Arla Genossenschaftsmolkerei. Ziel ist es, die Mitgliedschaft der europäischen Milchbauern zu harmonisieren und die komplexen Strukturen zu verschlanken. Arla Foods gehört mehr als 13 500 Milchbauern aus Schweden, Dänemark, Deutschland, GB und Benelux und ist der weltweit größte Hersteller von Bio-Milchprodukten sowie das drittgrößte Molkereiunternehmen in Deutschland.