2010 hatte die Post einen Vertrag mit 1&1 zur Nutzung der Postident-Dienste gekündigt. In dem Urteil des Berufungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht heißt es, dass die Deutsche Post nicht kartellrechtswidrig gehandelt und ihre Marktmacht nicht missbräuchlich ausgenutzt habe. Die beiden Konkurrenten der Deutschen Post könnten auch auf andere Dienstleister für den Identifizierungsservice zurückgreifen.