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Deutsche Umwelthilfe streitet für mehr Transparenz

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Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) geht seit Jahren immer wieder gegen Industrien wegen irreführender Werbung oder der Verletzung von Verbraucherrechten vor. Am 21. März entscheidet das Landgericht Düsseldorf über eine Klage der DUH gegen einen Verpackungshersteller wegen des vermeintlich irreführenden Slogans „Die Dose ist grün“. Am gleichen Tag beschäftigt sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem vom DUH angestrengten Verfahren: Es geht um Akteneinsicht in den Schriftverkehr des Bundeswirtschaftsministeriums mit Vertretern der Automobil-industrie vor dem Erlass einer Rechtsverordnung, mit der die PKW-Energieverbrauchskennzeichen-Verordnung geändert wurde.

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Das Ministerium verweigerte die Einsicht, weshalb die Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht Berlin klagte. Das verwies den Fall nach Luxemburg (Az.: C 515/11). „Bei dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob das deutsche Umweltinformationsgesetz (UIG) EU-Recht verletzt“, so Janko Geßner von Dombert Rechtsanwälte. Nach dem UIG müssen Informationen, die bei der Erarbeitung einer Rechtsverordnung entstanden sind, nicht offengelegt werden. Auch die dem UIG zugrundeliegende EU-Richtlinie lässt eine Ausnahme vom Auskunftsrecht zu, nämlich wenn die Informationen im Zuge der Gesetzgebung entstanden sind. „Der EuGH muss nun entscheiden, ob die Ausnahme von der Informationspflicht auch für Rechtsverordnungen greift, die formell keine Gesetze sind“, so Geßner weiter. „Bejaht der Generalanwalt am
21. März die Informationspflicht auch bei Rechtsverordnungen, so würde der Einfluss von Interessensverbänden auch in solchen Prozessen künftig klar zu Tage treten.“

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