Deutscher Anwaltverein begrüßt Pläne zur Begrenzung der Kronzeugenregelung
"Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Kronzeugenregelung zu begrenzen.
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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Pläne der Bundesregierung, die Kronzeugenregelung zu begrenzen.
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Ein Kronzeuge soll künftig nur noch dann einen Strafnachlass erhalten können, wenn sich seine Angaben auf eine Tat beziehen, die mit seiner eigenen Tat im Zusammenhang steht. Bisher war die Regelung weiter gefasst. Grundsätzlich bestünden aber nach wie vor Bedenken gegen eine Kronzeugenregelung, da Straftäter immer wieder ihre eigene Verantwortung entweder ganz leugnen oder auf andere abzuwälzen versuchten. Auch im bestehenden System kann bei der Strafzumessung die Hilfe bei der Aufklärung von Straftaten honoriert werden.
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