Das Abhörverbot, das bislang nur für Strafverteidiger besteht, müsse auf alle Rechtsanwälte ausgeweitet werden, sagte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Wolfgang Ewer, auf dem Deutschen Anwaltstag in Aachen. Zusätzlich zum Schutz vor Abhörmaßnahmen sollten Anwälte selbst dann die Aussage verweigern dürfen, wenn ihr Mandant sie von der Verschwiegenheit befreit.