Der DAV zweifelt schon daran, dass dieser weitere Ausbau der polizeilichen Kompetenzen im Ermittlungsverfahren einen Effektivitätsgewinn bringt. Dem stehe der Verlust einer Rechtsförmigkeit des Ermittlungsverfahrens gegenüber. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat sich am 21.4.10 mit dem Gesetzentwurf befasst.