Deutscher Richterbund zweifelt an neuer Gesellschaftsform nach UK-Vorbild
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In einer jüngst geäußerten Stellungnahme heißt es, dass die im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums festgelegten Ziele auch mit dem bisherigen Recht erreicht werden könnten. Zudem hat der DRB Zweifel, ob die neue Gesellschaftsform überhaupt verfassungskonform ist. Denn die angestrebte Haftungsbeschränkung gelte nicht für alle freien Berufe, was dem Gleichheitsgrundsatz entgegenstehe. Stattdessen schlägt der DRB vor, z. B. die GmbH & Co. KG auch für die freien Berufe zu öffnen.
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