Allgemein

Deutsches Insolvenzrecht im internationalen Vergleich attraktiver

"

Drei Jahre nach seiner Reform hat das deutsche Insolvenzrecht im internationalen Vergleich an Attraktivität gewonnen. Ausländische Sanierungs- und Insolvenzexperten bevorzugen aber weiterhin das angelsächsische Recht. Das belegt die „Insolvenz-Studie 2015"" der Wirtschaftskanzlei Noerr und der Unternehmensberatung McKinsey.

"

Von den 5 500 befragten Branchenvertretern, darunter Anwälte, Richter, Insolvenzverwalter und Investoren, sind 92% der Meinung, dass das „Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen““ (ESUG) das deutsche Sanierungsrecht attraktiver gemacht habe. Dazu beigetragen hätten insbesondere zügigere Verfahrensabschlüsse (80% Zustimmung) und verbesserte Einflussmöglichkeiten für Gläubiger: 81% stimmen der Aussage zu, dass die Gesellschafter durch die im Insolvenzplan möglichen Eingriffe nicht zu sehr benachteiligt werden. Korrespondierend sagen 83%, dass die neuen Mitwirkungsmöglichkeiten im Gläubigerausschuss die Bereitschaft der Gläubiger, die Sanierung zu unterstützen, erhöht habe. „Die Einschränkung der Gesellschafterrechte in ESUG-Verfahren stößt zurecht auf eine große Zustimmung““, sagt Thomas Hoffmann, Partner bei Noerr und Co-Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung und Insolvenz. „Eine mit breiter Mehrheit beschlossene, rechtsträgererhaltende Restrukturierung kann damit nicht mehr von einzelnen Gesellschaftern torpediert werden.““

Nur teilweise hat sich dagegen der Wunsch des Gesetzgebers erfüllt, dass das reformierte deutsche Insolvenzrecht auf Augenhöhe mit dem englischen Scheme of Arrangement und dem US-amerikanischen Insolvenzrecht agiert und die Flucht in die ausländischen Rechtsordnungen gebannt ist. Zwar gibt es unter allen Befragten eine relative Mehrheit von 39%, die das deutsche Insolvenzrecht für international am attraktivsten hält. Unter den ausländischen Experten folgen jedoch lediglich 6% dieser Meinung. Deutlich vorn liegen das englische (32%) und das US-Recht (42%).

„Die angelsächsischen Rechtsordnungen punkten nicht zuletzt bei komplexen finanziellen Restrukturierungen““, betont McKinsey-Restrukturierungspartner Klaus Kremers. „Das liegt insbesondere daran, dass diese Rechtsordnungen Sanierungen auch außerhalb des Insolvenzverfahrens gegen den Willen einzelner Gläubiger ermöglichen.““ 54% der Befragten vermissen diese Möglichkeit im deutschen Recht. Als nachteilig im Wettbewerb der Rechtsordnungen werden zudem ein fehlendes Konzerninsolvenzrecht (71%) und die Sanierungsfeindlichkeit des deutschen Anfechtungsrechts genannt (70%).

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse