Laut Bundesministerium der Finanzen (BMF) erleichtert dieses den Steuerbehörden den Zugang zu Informationen, die für die Besteuerung wichtig sind. Hierzu gehören sowohl Bankdaten als auch Informationen über Eigentumsverhältnisse. Die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens oder der Verdacht einer Steuerstraftat seien jedoch keine Voraussetzungen für den Datenzugang. Das Abkommen muss zu seinem Inkrafttreten noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.