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Die Reform der Investmentbesteuerung geht in die nächste Runde

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Das Bundesfinanzministerium hat im Juli einen Diskussionsentwurf vorgelegt, die Interessenverbände sind aufgefordert bis Anfang September Stellung zu nehmen. Ein Referentenentwurf und das Gesetzgebungsverfahren sollen folgen. Schon vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme ist der Entwurf von Seiten der Kapitalgeber und Start-up Szene stark kritisiert worden, vom neuen „Anti-Angel-Gesetz"" ist die Rede.

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„Die transparente Besteuerung für Publikumsfonds soll abgeschafft werden. Stattdessen soll es ein intransparentes Besteuerungssystem geben, das zu einer getrennten Besteuerung von Fonds und Anlegern führt und Steuermehrbelastungen bedeuten kann““, erläutert Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz in München. „Besonders in der Kritik steht auch die Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften, die bei dieser Gelegenheit mit eingeführt werden soll““, so Wunderlich weiter. Danach sollten Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen von unter 10% nicht mehr wie bisher zu 95% steuerbefreit sein. „Ziel des Diskussionsentwurfes ist es, europarechtliche Bedenken auszuräumen und eine aus Sicht der Finanzverwaltung aggressive Steuergestaltung zu unterbinden. Auch wenn die Anpassung an die Begrifflichkeit des Investmentgesetzes zu begrüßen ist, können sich für Anleger im Einzelfall erhebliche Mehrbelastungen ergeben, die rein fiskalisch motiviert sind““, sagt Wunderlich.

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