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Dividenden – Berlin reagiert auf EuGH-Urteil zur Kapitalertragsteuer

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Am 20.12.17 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung für viele EU-Gesellschafter mit Anteilen an deutschen Kapitalgesellschaften getroffen (s. a. PLATOW Recht v. 21.2.18). Auf Grund der im nationalen deutschen Recht verankerten so genannten „anti treaty shopping provision"" war in vielen Fällen bis dato keine Entlastung bzw. Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Dividenden an EU-Gesellschafter möglich.

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