DLA Piper erstreitet Grundsatzurteil zur Auswahl von Dienstleistern
Die Ausführungen des BVerwG zu den Anforderungen an die Auswahl von Dienstleistern nach der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) sind von grundsätzlicher Bedeutung. Dies gilt vor allem deshalb, weil es sich um ein außerhalb des allgemeinen Vergaberechts geführtes Verfahren handelt, für das nur rudimentäre gesetzliche Vorgaben und bis dato auch kaum Rechtsprechung existieren.
Das BVerwG legt die bei der Auswahl zu beachtenden Maßstäbe jetzt erstmals höchstrichterlich fest. Es gewährt den ausschreibenden Stellen grundsätzlich einen weitgehenden Beurteilungsspielraum, sowohl bei der Bestimmung und Gewichtung geeigneter Zuschlagskriterien als auch bei der Auswahlentscheidung selbst. Dennoch werden den zuständigen Stellen auch klare Grenzen bei der Bewertung der Kriterien und deren Gewichtung untereinander gesetzt. Das Gericht trifft insbesondere Aussagen zur Zulässigkeit und Relevanz von Voten der die Dienstleistungen in Anspruch nehmenden Luftverkehrsgesellschaften und deren Verhältnis zu weiteren Zuschlagskriterien wie Preis und Mengenkalkulation. Im konkreten Fall hatte das Ministerium trotz seines weiten Beurteilungsspielraumes eine rechtsfehlerhafte Bewertung und Gewichtung der Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung sachfremder Erwägungen vorgenommen, so das Gericht.