Denn die Nichtbeanstandungsregelung im endgültigen Anwendungsschreiben wird klarstellen, dass die Abgabe einer Papierbilanz für das Wirtschaftsjahr 2012 im Wirtschaftsjahr 2013 nicht bemängelt wird. Hinsichtlich des zeitlichen Einführungsbeginns der E-Bilanz kam das BMF somit der Forderung des Deutschen Steuerberaterverbandes nach, der die Verschiebung bereits vor einiger Zeit gefordert hatte.