Allgemein

E-Bilanz erneut verschoben

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Am 16.8 fand die mit Spannung erwartete Anhörung zur Pilotphase der E-Bilanz im Bundesfinanzministerium (BMF) statt. Hierbei gab die Finanzverwaltung bekannt, dass die erstmalige elektronische Übermittlung für das Wirtschaftsjahr 2013 also de facto im Jahr 2014 zu erfolgen hat.

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Denn die Nichtbeanstandungsregelung im endgültigen Anwendungsschreiben wird klarstellen, dass die Abgabe einer Papierbilanz für das Wirtschaftsjahr 2012 im Wirtschaftsjahr 2013 nicht bemängelt wird. Hinsichtlich des zeitlichen Einführungsbeginns der E-Bilanz kam das BMF somit der Forderung des Deutschen Steuerberaterverbandes nach, der die Verschiebung bereits vor einiger Zeit gefordert hatte.

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