Allgemein

Eigenbedarfskündigung: Die Debatte wird andauern

In ungewöhnlicher Häufung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) 2016 und Anfang 2017 mit der Problematik „Eigenbedarf des Vermieters“ auseinandergesetzt. Dass der BGH hierbei teilweise auch bei nicht zugelassener Revision durch die zweite Instanz über die Zulassungsrevision eingreift, zeigt deutlich, dass er Fehlentwicklungen in der Instanzgerichtsbarkeit zu korrigieren gewillt ist. Andreas Griebel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Associate Partner bei der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, zeigt auf, warum die Debatte nach dem Urteil keinesfalls abgeschlossen ist.

Lesen Sie den PLATOW Brief jetzt weiter.
Kennenlern-Angebot
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen
  • DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
  • Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
  • 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
  • inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
  • monatlich kündbar
Zu den Angeboten Log-In für Abonnenten
Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse