Eigenbedarfskündigung: Die Debatte wird andauern
In ungewöhnlicher Häufung hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) 2016 und Anfang 2017 mit der Problematik „Eigenbedarf des Vermieters“ auseinandergesetzt. Dass der BGH hierbei teilweise auch bei nicht zugelassener Revision durch die zweite Instanz über die Zulassungsrevision eingreift, zeigt deutlich, dass er Fehlentwicklungen in der Instanzgerichtsbarkeit zu korrigieren gewillt ist. Andreas Griebel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Associate Partner bei der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, zeigt auf, warum die Debatte nach dem Urteil keinesfalls abgeschlossen ist.
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