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Eigenkapitalzinsen Strom und Gas – BGH-Urteil stellt Netzbetreiber vor finanzielle Hürden

Am 9.7.19 hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung in Sachen „EK-Zins“ für die dritte Regulierungsperiode verkündet. Demnach bleiben die Eigenkapitalzinsen für die dritte Regulierungsperiode in der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegten Höhe von 6,91% bzw. 5,12% bestehen (Vorperiode noch 9,05% bzw. 7,14%).

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