Alles was Recht ist
Eigenkapitalzinsen Strom und Gas – BGH-Urteil stellt Netzbetreiber vor finanzielle Hürden
Am 9.7.19 hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung in Sachen „EK-Zins“ für die dritte Regulierungsperiode verkündet. Demnach bleiben die Eigenkapitalzinsen für die dritte Regulierungsperiode in der von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegten Höhe von 6,91% bzw. 5,12% bestehen (Vorperiode noch 9,05% bzw. 7,14%).
Lesen Sie den PLATOW Brief jetzt weiter.
Kennenlern-Angebot
1 Monat unverbindlich für 7,99 EUR testen
- DAS Briefing für den Finanzplatz Deutschland
- Wissen was die Banken, Vermögensverwalter und Versicherungen bewegt
- 3x wöchentlich exklusive Nachrichten und Analysen
- inkl. Immobilien Report mit fundierten News & Analysen zu Aktien und Fonds
- monatlich kündbar