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Erbschaftsteuerreform – Professoren geißeln Arbeit der GroKo

Alle in Berlin wissen seit langem Bescheid. Mit Urteil v. 17.12.2014 haben die Verfassungsrichter die Verschonungsregelungen u. a. für Betriebsvermögen des Erbschaftsteuergesetzes (13a/13b) als mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes unvereinbar erklärt. Zugleich hat Karlsruhe den Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung spätestens bis zum 30.6.2016 zu treffen. Der große Durchbruch ist der von Angela Merkel geführten GroKo nicht gelungen. Das Erreichte ist in den Augen so anerkannter Wirtschaftsprofessoren wie Clemens Fuest (Mannheim), dem designierten ifo-Präsidenten, und Roman Seer (Bochum) ein fauler Kompromiss.

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