Zudem gelten seit diesem Monat für Beschäftigte bei Geld- und Wertdiensten – zum Beispiel Sicherheitsfirmen, die Werttransporte übernehmen – erstmals bundesweit allgemein verbindliche Mindestlöhne. Die Entgeltuntergrenzen sind je nach Region und Tätigkeit unterschiedlich. Alle Mindestlöhne in der Branche liegen jedoch über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Auch bei Friseuren gibt es eine Änderung. Hier steigt der Mindestlohn von 7,50 Euro im Osten und 8 Euro im Westen auf 8,50 Euro bundesweit.