Allgemein

Erleichterung für den Mindestlohn

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Der August hat Erleichterung für das Thema Mindestlohn gebracht. Seit dem 1. August müssen Arbeitgeber keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr machen, wenn der Lohn des Arbeitnehmers über 2 000 Euro brutto liegt und das Nettogehalt für die jeweils vergangenen zwölf Monate ausbezahlt wurde.

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Zudem gelten seit diesem Monat für Beschäftigte bei Geld- und Wertdiensten – zum Beispiel Sicherheitsfirmen, die Werttransporte übernehmen – erstmals bundesweit allgemein verbindliche Mindestlöhne. Die Entgeltuntergrenzen sind je nach Region und Tätigkeit unterschiedlich. Alle Mindestlöhne in der Branche liegen jedoch über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Auch bei Friseuren gibt es eine Änderung. Hier steigt der Mindestlohn von 7,50 Euro im Osten und 8 Euro im Westen auf 8,50 Euro bundesweit.

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