In erster Instanz verlor Lindt & Sprüngli. In zweiter Instanz hat sich das Blatt nun jedoch gewendet. Die Kölner Richter argumentierten, dass diese Wortmarke dem Schokoladenbären „Lindt-Teddy“ von Lindt nicht entgegensteht und Haribos Markenrechte somit nicht verletzt werden. Dies ist aber nur ein Etappensieg. Entschieden wird der Rechtsstreit voraussichtlich erst vom Bundesgerichtshof (BGH). Das OLG ließ die Revision beim BGH zu. Den Streitwert hatte das OLG bei 5 Mio. Euro angesetzt.