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Etappensieg für Lindt

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Im langen Bärchenstreit siegte Lindt vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG). Haribo wollte eine angebliche Verletzung der Marke „Goldbären“ geltend machen. Das Unternehmen klagte gegen den Schweizer Chocolatier Lindt. Der „Lindt-Teddy“, ein in Goldfolie verpackter Schokoladenbär, verletze mit seiner dreidimensionalen Produktgestaltung die eingetragene Wortmarke „Goldbären“.

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In erster Instanz verlor Lindt & Sprüngli. In zweiter Instanz hat sich das Blatt nun jedoch gewendet. Die Kölner Richter argumentierten, dass diese Wortmarke dem Schokoladenbären „Lindt-Teddy“ von Lindt nicht entgegensteht und Haribos Markenrechte somit nicht verletzt werden. Dies ist aber nur ein Etappensieg. Entschieden wird der Rechtsstreit voraussichtlich erst vom Bundesgerichtshof (BGH). Das OLG ließ die Revision beim BGH zu. Den Streitwert hatte das OLG bei 5 Mio. Euro angesetzt.

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