Allgemein

EU-Datenschutzgrundverordnung

"

Die EU-Datenschutzgrundverordnung hat die erste Lesung im EU-Parlament passiert. Das Plenum des Europaparlaments in Straßburg hat über die Datenschutzreform abgestimmt. Bei dem Gesetzesvorhaben, das Anfang 2012 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen worden war und anschließend in den Ausschüssen des Parlaments bearbeitet und verändert wurde, besteht im Parlament weitgehend Einigkeit.

"

Die Reform des Gesetzes besagt: Wer personenbezogene Informationen nutzen will, braucht dafür künftig eine frei abgegebene und spezifische Einwilligung des Betroffenen. Von einer pauschalen Erlaubnis zur Datenverarbeitung mit „legitimen Interessen“ darf nur ausgegangen werden, wenn dadurch keine Grundrechte unterwandert werden. Als Höchststrafe für Verstöße sind 100 Mio. Euro oder 5% des Jahresumsatzes eines Unternehmens als Strafzahlung vorgesehen.

Abonnieren Anmelden
Zur PLATOW Börse