EU erzielt Einigung über Regelungen für Investor-Staat-Streitigkeiten
"Die EU-Kommission hat am 28.8. eine Verordnung mit neuen Regelungen für die Behandlung von Streitfällen mit den Handelspartnern der EU im Zusammenhang mit EU-Investitionsabkommen veröffentlicht. Mit diesen neuen Regelungen wird bei künftigen Investor-Staat-Streitigkeiten im Rahmen von EU-Handelsabkommen oder bei dem Vertrag über die Energiecharta eindeutig bestimmt, wer die Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten am besten vertreten kann.
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Die EU-Kommission hat am 28.8. eine Verordnung mit neuen Regelungen für die Behandlung von Streitfällen mit den Handelspartnern der EU im Zusammenhang mit EU-Investitionsabkommen veröffentlicht. Mit diesen neuen Regelungen wird bei künftigen Investor-Staat-Streitigkeiten im Rahmen von EU-Handelsabkommen oder bei dem Vertrag über die Energiecharta eindeutig bestimmt, wer die Interessen der EU und ihrer Mitgliedstaaten am besten vertreten kann.
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Die Verordnung enthält Regelungen für den Umgang mit Handelsstreitigkeiten sowie Grundsätze für die Zuweisung eventuell anfallender Kosten oder Erstattungen. Die Mitgliedstaaten sind bei Streitfällen zuständig, die ihre eigenen Maßnahmen betreffen, die EU hingegen für Streitfälle im Zusammenhang mit Maßnahmen auf EU-Ebene. In allen Fällen wird eine enge Zusammenarbeit und Transparenz innerhalb der EU und zwischen den EU-Organen angestrebt. Seit dem Vertrag von Lissabon fallen Investitionen unter die gemeinsame Handelspolitik der Europäischen Union und somit in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Daher verhandelt die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Union nun auch über die Investitionsaspekte von Handelsabkommen.
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