EU-Gericht bestätigt weitgehend Geldbußen im „Aufzugskartell“
"Das Europäische Gericht hat in einer am 13.7.11 verkündeten Entscheidung die gegen die Unternehmen Otis, Schindler und Kone von der Europäischen Kommission verhängten hohen Geldbußen bestätigt, die Geldbuße für ThyssenKrupp jedoch um ein Drittel herabgesetzt.
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Das Europäische Gericht hat in einer am 13.7.11 verkündeten Entscheidung die gegen die Unternehmen Otis, Schindler und Kone von der Europäischen Kommission verhängten hohen Geldbußen bestätigt, die Geldbuße für ThyssenKrupp jedoch um ein Drittel herabgesetzt.
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Den Unternehmen war von der Kommission vorgeworfen worden, sie hätten in Deutschland und den Benelux-Staaten über Jahre hinweg alle maßgeblichen Ausschreibungen im Bereich der Neuvergabe und Instandhaltung von Aufzügen und Rolltreppen abgesprochen. Dafür wurden Strafen von insgesamt 992,31 Mio. Euro verhängt. Alle vier Unternehmen hatten bei der Kommission sog. Kronzeugenanträge abgegeben, die dazu führen können, dass sie für ihre Mitwirkung bei der Aufklärung straffrei ausgehen oder erheblich reduzierte Geldbußen erhalten. Die Konzerne waren allerdings nur teilweise erfolgreich und hatten deshalb und (im Fall von ThyssenKrupp) auch wegen des Vorwurfs, sie seien Wiederholungstäter und müssten daher mit besonders hohen Bußgeldern belegt werden, die Entscheidungen angefochten.
Der Vorwurf der Wiederholungstäterschaft war darauf gestützt, dass andere ThyssenKrupp-Unternehmen in anderem Zusammenhang bereits in Kartellabsprachen verwickelt waren. Eine so weite Ausdehnung des Begriffs und der Zurechnung zur Konzernobergesellschaft hat das Gericht nicht gebilligt. Vielmehr wurde in der dritten Entscheidung in Folge eine genauere Nachprüfung der tatsächlichen Situation eingefordert und eine ungeprüfte Zurechnung zur Konzernspitze verworfen. „Die Entscheidung ist ein weiteres Bespiel dafür, dass das Gericht auf einer genauen Aufklärung des Sachverhalts besteht und Pauschalisierungen nicht durchgehen lässt“, so Martin Bechtold, Partner bei Allen & Overy in Brüssel.
Dagegen hat das Gericht die Kommission hinsichtlich der Anforderungen an einen erfolgreichen Kronzeugenantrag gestärkt. Es hat der Kommission Ermessensspielräume zugestanden, den Nutzen solcher Anträge zu bewerten und die Anforderungen sehr hoch anzusetzen. Insoweit müssten die Eingaben mit begleitenden Dokumenten aus der Zeit der Absprachen untermauert werden, die dann auch den Beweis für den geschilderten Sachverhalt erbrächten. „Damit liegt die Latte, die es zu überspringen gilt, um einen erfolgreichen Kronzeugenantrag stellen zu können, sehr hoch“ kommentiert Bechtold, denn „häufig wird es an solchen Dokumenten fehlen“.
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