Hauptziel der derzeit im Rat der EU diskutierten Datenschutz-Grundverordnung ist die Sicherstellung einer konsequenteren und klareren Anwendung der datenschutzrechtlichen Standards in der gesamten EU. Dadurch würde die partielle Umsetzung der Datenschutzrichtlinie 1995 in nationales Recht vermieden sowie darauf verzichtet, dass die Unternehmen die Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten, in denen sie ihre Tätigkeit ausüben, über die Datenverarbeitung informieren müssen. Zudem befürworteten die EU-Justizminister die Bildung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDA), der die Leiter der Aufsichtsbehörden aller Mitgliedstaaten sowie den Europäischen Datenschutzbeauftragten umfasst und die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Standards überwachen soll.